Musikalische Grundausbildung

Die Musik ist ein fester Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und eine Konstante in der kulturellen Bildung. Ab dem Grundschulalter entwickelt das Kind viele neue Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die Auseinandersetzung mit der Musik noch weiter zu differenzieren und um sich ein vielfältiges Wissen über die Musik anzueignen.

„Musik schafft eine Art des Vergnügens, auf das die menschliche Natur nicht verzichten kann“ (Konfuzius)

Die Musik wird als neues Lernfeld entdeckt, das eine vielfältige Beschäftigung ermöglicht. Es regt an zu improvisieren, zu imitieren, sich zu bewegen und auszudrücken, Expertenwissen zu erfahren und in Experimenten herauszufinden, wie Ton und Musik überhaupt funktionieren: Musik ist spannend!


Was ist die Musikalische Grundausbildung?

Die Musikalische Grundausbildung richtet sich an alle Kinder im ersten Grundschuljahr. In der Gruppe entdecken die Kinder gemeinsam die Welt der Musik: musikalische Phänomene werden unter die Lupe genommen, Instrumente kennengelernt, verschiedene Musikstile erkundet, Musikstücke differenziert wahrgenommen und beschrieben und die grundlegenden Begriffe und Symbole der Musik gelernt.


Wie lange dauert die Musikalische Grundausbildung?

Die Kurse der Musikalischen Grundausbildung starten im Februar, finden einmal wöchentlich für die Dauer von 45 Minuten statt und enden automatisch nach einem Jahr. Eine einmalige Kündigungsmöglichkeit besteht nach der 2-monatigen Probephase zu Ende März.


Wo findet die Musikalische Grundausbildung statt?

Der Unterricht findet bei entsprechenden Anmeldezahlen in den Räumen der teilnehmenden Schulen statt. Bevorzugt sind die Unterrichtszeiten im Anschluss an den regulären Schulunterricht.


Wie viel kostet der Unterricht in der Musikalischen Grundausbildung?

Das Musikschulgeld für die Kurse der Musikalischen Grundausbildung beträgt monatlich 16,50 €. Eine einkommensabhängige Ermäßigung ist möglich. Informationen hierüber sind in den Geschäftsstellen der Musikschule erhältlich. Die Kosten werden ab dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn erhoben.